Bundeswettbewerb Fremdsprachen

Auch in diesem Jahr hat das EBG am Bundeswettbewerb Fremdsprachen – Wettbewerbssprache Latein – teilgenommen.
Jan Borowski, Mathilda Hartmann, Sophie Hoffmann, Antonia Kilian, Marleen Schulte und Lena Vogt haben im Gruppenwettbewerb einen Beitrag mit dem Titel „Nuntii Latini de virtutibus: Orbem terrarum servate!“ eingereicht, im Einzelwettbewerb hat sich Laura Marx aus der Klasse 9b einen ganzen Tag lang ebenso vielfältigen wie anspruchsvollen Aufgaben aus der Welt der Römer gestellt und freut sich über eine verdiente Urkunde. Herzlichen Glückwunsch!

Cambridge-Prüfungen erstmals im Jahrgang 8

Gerade in dieser Zeit, in der der Alltag durch Covid-19 geprägt wird, in der das Schulleben gänzlich anders gestaltet ist und vielfach Verunsicherung herrscht, freuen wir uns ganz besonders, dass es auch immer wieder positive Nachrichten gibt. In diesem Jahr wagten kurz vor der Schulschließung erstmalig fünfzehn Schülerinnen und Schüler der achten Klassen des Ernst-Barlach-Gymnasiums den Schritt, den in den vergangenen Jahren bislang nur Schülerinnen und Schüler der Oberstufe gegangen sind: Sie nahmen an den Englisch-Sprachprüfungen der University of Cambridge teil.
Dabei waren Natalie Achenbach, Max Bockermann, Bridget Brenneisen, Noah De Almeida, Charlotte Gehringhoff, Leni Gensicke, Gregory Geens, Marlon Hobein, Laura Jacke, Sophie Kompernaß, Eve Müntefering, Hannah Raue, Nicolas Schmidt und Colin Sengotta erfolgreich und erhalten – zum Teil mit Bestnoten – diese international anerkannte Auszeichnung.
Herzlichen Glückwunsch!
Immer mehr Schülerinnen und Schüler nehmen an den Vorbereitungskursen teil, so dass sich das Cambridge English Sprachzertifikat als zusätzliches Angebot im Rahmen der Begabtenförderung am EBG etabliert hat. Aktuelle Teilnehmer kommen erneut auch aus den Klassen 8 sowie weiterhin aus der Einführungsphase und der Q1. Der Vorbereitungskurs läuft ungefähr ein Schuljahr und aufgrund der Teilnehmerzahlen kann die Prüfung dann an weltweit festgelegten Terminen und in festgelegter Form an der Schule stattfinden, wodurch einem international anerkanntem Qualitätsstandard entsprochen wird. Die Prüfung umfasst alle sprachlichen Fertigkeiten (Leseverstehen, Schreibfertigkeit, differenziertes Sprachverständnis, Hörverstehen und mündliche Interaktionsfähigkeit).

So geht es weiter: Präsenzunterricht für alle Stufen

Liebe Erziehungsberechtigte,
liebe Schülerinnen und Schüler,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

nachdem in der vergangenen Woche die Abiturklausuren der Q2 begonnen haben und auch die Q1 zum ersten Mal wieder in der Schule war, möchte ich heute einen Ausblick für die anderen Jahrgangsstufen geben.
In dieser Woche einschließlich Montag, dem 25.05., werden weitere Abiturklausuren geschrieben und die Q1 ist parallel dazu mit geteilten Lerngruppen in der Schule.
Ab Dienstag, dem 26.05., kehren alle weiteren Jahrgangsstufen tageweise in den Präsenzunterricht zurück. Wir haben dabei versucht, allen Schülerinnen und Schüler im Rahmen unserer räumlichen und personellen Möglichkeiten möglichst viel Präsenzunterricht zukommen zu lassen. Das bedeutet, dass jede Schülerin und jeder Schüler ab dem 26.05. in den vier Wochen bis zum 19.06. an mindestens drei Tagen in der Schule sein wird.
Für die einzelnen Jahrgangsstufen ist, um Planungssicherheit für die Familien zu schaffen, immer derselbe Wochentag vorgesehen, in der Sekundarstufe 1 werden vorzugsweise die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer in ihre Klassen gehen, um die Rückkehr in die Schule gut zu gestalten und wieder einmal so etwas wie ein Klassenmiteinander (leider in geteilten Klassen) zu vermitteln.
Der Präsenzunterricht wird sich auf die Kompaktstunden (bis 11.10 Uhr) beschränken, in denen die beiden eingeteilten Lehrkräfte im Wechsel jeweils eine halbe Klasse unterrichten. Die 5. und die 6. Stunde stehen dann für die zahlreichen noch zu schreibenden Klausuren und Klassenarbeiten in der Q1, der EF und der Klasse 9 zur Verfügung.  In den anderen Jahrgangsstufen werden keine Klassenarbeiten mehr geschrieben.

Der Plan für den Präsenzunterricht sieht so aus:

  • Montag: EF (Block 11) und Q1 (LK-B)
  • Dienstag: Klassen 5 und 9
  • Mittwoch: Klasse 6
  • Donnerstag: EF (Block 6) und Q1 (LK-A)
  • Freitag: Klassen 7 und 8

Die anstehenden unterrichtsfreien Tage verteilen sich so über die nächsten Wochen, dass fast jeder Wochentag einmal betroffen ist:

  • Mittwoch (27.05.): ganztägig mündliche Abiturprüfungen, dazu Klausur in der Q1 (Leistungskurse Deutsch)
  • Montag/Dienstag (01./02.06.): Pfingstferien
  • Donnerstag (11.06.): Fronleichnam

Die konkreten Fach- und Raumpläne für die einzelnen Klassen und Jahrgangsstufen sowie die Hygieneregeln werden zeitnah über „MS-Teams“ veröffentlicht.

Mit diesem Schema haben wir – so glaube ich – einen gesunden Mittelweg gefunden zwischen den strengen Anforderungen des Hygieneschutzes, die uns räumlich und personell sehr beschränken, und der Zielstellung, möglichst viel Präsenzunterricht zu ermöglichen.

Voraussetzung für das Gelingen dieses Plans ist, dass sich alle Schülerinnen und Schüler an die Hygiene- und Abstandsregeln halten. Alle tragen Verantwortung, damit wir auch wieder in der Schule in der persönlichen Begegnung gut und erfolgreich lernen können!

Ulrich Schmitz
(Schulleiter)

Informationen zur weiteren Schulöffnung

Liebe Erziehungsberechtigte,
liebe Schülerinnen und Schüler,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

seit heute liegt uns die 20. Schulmail vor, die im Nachgang der gestrigen Beratungen der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten der Länder die weiteren Öffnungsschritte in den verschiedenen Schulformen präzisiert. Auf dieser Grundlage können wir nun die nächsten Wochen mehr oder weniger konkret planen und vorbereiten.

Den Rahmen und einige Eckpunkte möchte ich heute hier schon einmal mitteilen, Details vor allem im Blick auf die kommenden zwei Wochen werden zeitnah folgen.

Jahrgangsstufe Q2

Am Dienstag, dem 12.05.20 beginnen die schriftlichen Abiturprüfungen, deren ordnungsgemäße Durchführung in den nächsten Wochen die höchste Priorität genießt.

Die Zulassungsbescheinigungen und ein Terminplan für die Klausuren wurden per Post versendet, es gelten weiterhin die in den letzten Wochen eingeübten und weitgehend gut eingehaltenen Hygieneregeln.

Jahrgangsstufe Q1

Die Q1 wird als nächstes wieder in die Schule kommen, und zwar ab Montag, dem 11.05.20. In den kommenden gut zwei Wochen bis zum 25.05.20 werden alle Kurse der Q1 (Ausnahme: Sport, vokal- und instrumentalpraktischer Kurs) in ihren Doppelstunden unterrichtet, und zwar in geteilten Lerngruppen (A- und B-Woche), so dass jede Schülerin und jeder Schüler am Ende dieser zwei Wochen in jedem Fach einmal eine Doppelstunde gehabt hat (in den LKs zwei Doppelstunden).

Der genaue Stundenplan sowie die Aufteilung der einzelnen Lerngruppen wird der Q1 über “MS-Teams“ mitgeteilt. Parallel wird damit ein Teil der Unterrichtszeit weiterhin für das „Lernen auf Distanz“ verwendet.

Eine Besonderheit bildet der kommende Montag als erster Schultag: In der ersten und in der zweiten Kompaktstunde kommen nacheinander die geteilten Gruppen der Kurse des A-Blocks, damit die Lehrkräfte des A-Blocks als Tutoren Gelegenheit haben, alle Schülerinnen und Schüler über das Prozedere der kommenden Wochen und vor allem die Hygiene- und Abstandsregeln zu informieren.

Wie in der Schulmail ausdrücklich gefordert, werden wir darauf hinarbeiten, dass alle Schülerinnen und Schüler in allen für sie schriftlichen Fächern eine Klausur (bzw. eine Facharbeit) geschrieben haben. Das bedeutet, dass neben einem Deutsch-LK in fünf Grundkursblöcken, in denen bislang noch gar keine Klausur geschrieben werden konnte, nach Ablauf dieser ersten zwei Wochen eine Klausur geschrieben wird – der vorbereitenden Doppelstunde kommt damit besondere Bedeutung zu.

Wie es für die Q1 nach dem 25.05.20 weitergeht, müssen wir noch konkret planen, die Q1 reiht sich dann jedenfalls ein in die anderen Jahrgänge, die ab dem 26.05.20 „rollierend“ in die Schule kommen.

Jahrgangsstufen 5 bis EF

Ab dem 26.05.20 ist vorgesehen, dass alle Jahrgänge abwechselnd und in geteilten Lerngruppen zur Schule kommen. Die konkrete Planung dieser Wochen steht noch aus, es zeigt sich jedoch, dass angesichts unserer personellen und (vergleichsweise noch guten) räumlichen Ausstattung nicht damit zu rechnen ist, dass jede Schülerin und jeder Schüler bis zum Schuljahresende an mehr als einem, vielleicht zwei Tagen im Präsenzunterricht sein wird.

Auch hier kommt dem „Lernen auf Distanz“ daher weiterhin eine große Bedeutung zu, die wenigen Stunden in der Schule erfüllen neben der unterrichtlichen Vermittlung in erster Linie ganz andere Funktionen.

Versetzung und Abschlüsse

In den jüngst geänderten Ausbildungs- und Prüfungsordnungen für die Sekundarstufe I und die gymnasiale Oberstufe ist geregelt, dass alle Schülerinnen und Schüler im kommenden Schuljahr am Unterricht der nächsthöheren Jahrgangsstufe teilnehmen können. Dies schließt eine freiwillige Wiederholung der jetzigen Jahrgangsstufe ausdrücklich nicht aus, die Stufenkoordinatoren und die Klassenleitungen werden die Erziehungsberechtigten telefonisch beraten.

Diese Regelung sieht zwei Ausnahmen bzw. Besonderheiten vor:

  • In der Jahrgangsstufe 9 wird am Ende des Schuljahres eine Versetzungsentscheidung getroffen, das bedeutet, dass ein „Sitzenbleiben“ hier grundsätzlich möglich ist. Als Grundlage für die Zeugnisnote dient dabei die Zeit bis zur Schulschließung am 13. März mit Berücksichtigung der Leistungen im ersten Schulhalbjahr. Darüber hinaus sollen von der Nichtversetzung bedrohten Schülerinnen und Schüler im Rahmen des Distanzlernens Angebote gemacht werden, mit deren Hilfe sie eine nicht ausreichende Zeugnisnote noch abwenden können. Sollte die Schülerin oder der Schüler trotz alledem am Ende nicht versetzt werden, besteht die Möglichkeit der Nachprüfung, und dies – ebenfalls neu – auch in mehr als einem Fach.
  • Die zweite Ausnahme betrifft die Jahrgangsstufen 9 und EF, in denen am Ende auch ein Abschluss vergeben wird. In der 9 ist dies der Hauptschulabschluss nach 9, in der EF in der Regel der Mittlere Schulabschluss oder auch nur der Hauptschulabschluss nach 10. Diese Abschlüsse sind an Bedingungen gekoppelt, die weiterhin gelten, so dass sich in der EF die Situation ergeben kann, dass eine Schülerin oder ein Schüler zwar die Laufbahn in der Q1 fortsetzt, aber die Bedingungen z.B. des MSA nicht erfüllt. In solchen Fällen gibt es auch hier die Möglichkeit für eine oder mehrere Nachprüfungen.

Teilnahme am Unterricht

Für alle, die sich in den nächsten Wochen in der Schule aufhalten, hat die körperliche Unversehrtheit höchste Priorität. Personen mit erhöhtem Infektionsrisiko durch Alter und/oder Vorerkrankungen sind in besonderer Weise zu schützen.

Dies gilt für die Lehrkräfte, bei denen klar geregelt ist, dass Angehörige von Risikogruppen nicht für den Präsenzunterricht zur Verfügung stehen, was die Zahl der Kolleginnen und Kollegen, die wir in den kommenden Wochen im Unterricht einplanen können, deutlich reduziert.

Dies gilt aber in gleicher Weise auch für Schülerinnen und Schüler mit Vorerkrankungen: Zwar gibt es – anders als in den letzten Wochen bei der Q2 – die Pflicht zur Teilnahme am Präsenzunterricht, es gibt aber ausdrücklich auch die Möglichkeit, dass Erziehungsberechtigte ihr Kind mit Vorerkrankungen vom Präsenzunterricht abmelden. Kinder, die zuhause Umgang mit besonders gefährdeten Menschen haben, können von der Schulleitung auf Antrag und unter Vorlage eines Attests beurlaubt werden.

Soweit der gegenwärtige Stand der Dinge, die konkretisierten Pläne für die einzelnen Jahrgangsstufen für die weiteren Wochen werde ich rechtzeitig über „MS-Teams“ mitteilen.

Dass diese Regelungen insgesamt keine Rückkehr zur Normalität bedeuten, ist offensichtlich und war auch nicht anders zu erwarten. Ich freue mich jedenfalls darauf, dass erste Schritte gemacht werden, die Schülerinnen und Schüler wieder an die Schule als ihren Ort des Lernens und Lebens heranzuführen – mehr wird wohl unter den gegebenen Umständen leider nicht gehen.

Ich wünsche allen also weiterhin Geduld, Zuversicht und vor allem Gesundheit!

Ulrich Schmitz

(Schulleiter)

Aktuelles: Zwischenstand zur weiteren Schulöffnung

Liebe Erziehungsberechtigte,
liebe Schülerinnen und Schüler,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

zum Beginn der neuen Woche erwarten Sie und Ihr sicherlich und mit Recht verlässliche Informationen dazu, wie es mit dem Schulbesuch weitergehen wird.

Zu Beginn der vergangenen Woche hat die Kultusministerkonferenz getagt und folgende Empfehlung für die Sitzung der Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin Mitte der Woche beschlossen:

Ab dem 07. Mai sollte in den weiterführenden Schulen die nächste Jahrgangsstufe in der Schule unterrichtet werden; am Gymnasium vermutlich die Q1, deren Abschluss im nächsten Jahr ansteht.
Ab dem 11. Mai sollten dann weitere Jahrgangsstufen in einem rollierenden System die Schule besuchen, sodass alle Schülerinnen und Schüler bis zu den Sommerferien mindestens einmal in der Schule gewesen sind.

Die nächste Schulmail erreichte die Schulen am Donnerstagmittag (30. April), enthielt aber leider nur Informationen zur Wiederaufnahme des Unterrichts an den Grundschulen und den Primarstufen der Förderschulen. Diese Mail erfuhr am selben Abend eine Klarstellung (für die Grundschulen), für die weiterführenden Schulen gibt es bis heute keine neuen Informationen.

Angesichts dieser Sachlage und der für den 06. Mai geplanten nächsten Sitzung der Ministerpräsidenten, auf der weitere Schritte der Schulöffnung beschlossen werden sollen, ist es eher unwahrscheinlich, dass über die Q2 hinaus noch in dieser Woche ein weiterer Jahrgang in die Schule kommt.

Natürlich haben wir – auch in Abstimmung mit dem PGU – eine Rückkehr der Q1 in die Schule vorgeplant, wir warten aber letztlich auf verbindliche Vorgaben aus dem Ministerium, die ich hier unverzüglich mitteilen werde, sobald sie vorliegen.

Ulrich Schmitz
(Schulleiter)

Informationen der Schulleitung nach den Beschlüssen vom 15.04.

Nach drei Wochen „Lernen auf Distanz“ und zwei Wochen Osterferien haben wir am vergangenen Mittwoch gespannt auf die Beschlüsse auf Bundes- und Landesebene gewartet. Nun herrscht eine gewisse Klarheit, wie es in den nächsten Wochen weitergehen soll:

Ab Donnerstag, dem 23.04., sollen der Q2 Lernangebote zur Vorbereitung auf ihre Abiturprüfungen, die am 12.05. beginnen sollen, gemacht werden. Eine Teilnahmepflicht für Schülerinnen und Schüler besteht dabei nicht; wer sich lieber weiterhin zuhause auf die Prüfungen vorbereiten möchte, benachrichtigt die Schule und steht mit den Lehrkräften ggfs. digital in Kontakt. Die Lernangebote beschränken sich auf die Abiturfächer, d.h. es wird Blöcke für die Leistungskurse und für das 3. und 4. Abiturfach geben. Ein genauer Zeitplan mit weiteren Hinweisen v.a. zur Hygiene wird Anfang der Woche vorliegen.

In einem nächsten Schritt, so ist es im Moment geplant, soll ab dem 04.05. die Q1 in die Schule zurückkehren – für sie steht im nächsten Jahr das Abitur als Abschluss an.

Für alle weiteren Jahrgänge heißt es damit bis auf Weiteres „Lernen auf Distanz“. Zu Beginn der Osterferien haben wir die ersten drei Wochen des Homeschoolings mit guter Beteiligung von Schülerinnen und Schülern, Erziehungsberechtigten und Lehrkräften evaluiert. Dabei gab es aus allen Gruppen erfreulicherweise eine grundsätzlich positive Rückmeldung. Die Ergebnisse der Befragung, vor allem die Hinweise, an welchen Stellen Optimierungsbedarf besteht, bilden eine gute Grundlage für die Beratungen über das weitere Vorgehen, damit unsere Schülerinnen und Schüler auch in den kommenden Wochen erfolgreich und mit Freude arbeiten können, soweit dies unter den gegebenen Bedingungen eben möglich ist.

Für alles Weitere, zum Beispiel Terminfragen und die anstehenden Wahlen für die zweite Fremdsprache (Jg 6), den Differenzierungsbereich (Jg 7), die Oberstufe (Jg 9) und die Leistungskurse (EF), bereite ich einen Schulbrief vor, der allen Erziehungsberechtigten auch per Post zugestellt wird.

Bis dahin verweise ich auf die letzten Schulmails des Ministeriums:
https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/index.html

Ulrich Schmitz
(Schulleiter)

Abitur 2020 – Der aktuelle Stand (mit Update 03.04.)

Gerade die jetzige Q2 ist durch die Schulschließung besonders betroffen, geht es doch um die Frage, ob und in welcher Form die Abiturprüfungen nach den Osterferien durchgeführt werden können.

Nachdem das MSB in der vergangenen Woche grundsätzlich festgestellt hat, dass die Abiturprüfungen stattfinden sollen, ist nun per Erlass vom 01.04.20 eine neue, überarbeitete Rahmenterminplanung veröffentlicht worden (s.u.).

Danach wird die Q2 nach den Osterferien ab dem 20.04. noch für drei Wochen unterrichtet, um den Unterrichtsausfall vor den Osterferien zu kompensieren und eine gute Abiturvorbereitung in allen Fächern zu gewährleisten.

Die erste Konferenz des zentralen Abiturausschusses (ZAA) findet am 07.05. statt und spricht die Zulassung zu den Abiturprüfungen aus.
Der letzte Schultag ist dann der 08.05., die schriftlichen Abiturprüfungen beginnen am 12.05.

Der ohnehin kurze Zeitraum für das Abiturverfahren zwischen Oster- und Sommerferien wird also noch einmal um drei Wochen verkürzt, denn der 27.06. ist nach wie vor der letztmögliche Tag der Zeugnisausgabe.

Das bedeutet z.B., dass der bewegliche Ferientag nach Christi Himmelfahrt (22.05.) für Abiturklausuren (in Mathematik) genutzt werden muss, dass der Tag für die ganztägigen mündlichen Prüfungen im 4. Abiturfach voraussichtlich auf den 27.05. gelegt wird und dass etwaige mündliche Prüfungen im 1.-3. Abiturfach (nur Bestehen und freiwillige Meldungen, keine Abweichungsprüfungen) erst in der Woche der Zeugnisausgabe stattfinden werden.

Als weitere Änderung entfällt die externe Zweitkorrektur von Abiturklausuren – vorgesehen war das Fach Englisch.

https://www.standardsicherung.schulministerium.nrw.de/cms/zentralabitur-gost/termine/termine-2020/

Update: Schulmail Nr. 12 vom 03.04. mit Hinweisen zur Ausgestaltung der drei Wochen nach den Osterferien:
https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Ministerium/Schulverwaltung/Schulmail/Archiv-2020/200403/index.html